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   BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 13/76   

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https://dejure.org/1977,3244
BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 13/76 (https://dejure.org/1977,3244)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1977 - 5 RKn 13/76 (https://dejure.org/1977,3244)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1977 - 5 RKn 13/76 (https://dejure.org/1977,3244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 233
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Hessen, 04.03.2011 - L 5 R 390/09

    Rente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit - wirtschaftliche

    Eine Differenz zwischen der tariflichen Einstufung des Hauptberufes und der tariflichen Einstufung der in Betracht zu ziehenden Verweisungstätigkeit von etwa 12, 5 % rechtfertigt noch die Annahme einer im Wesentlichen wirtschaftlichen Gleichwertigkeit der Verweisungstätigkeit mit der zu vergleichenden Tätigkeit (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. März 1977, 5 RKn 13/76).

    Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes rechtfertigt eine Differenz zwischen der tariflichen Einstufung des Hauptberufes und der tariflichen Einstufung der in Betracht zu ziehenden Verweisungstätigkeit von etwa 12, 5 % noch die Annahme einer im Wesentlichen wirtschaftlichen Gleichwertigkeit der Verweisungstätigkeit mit der zu vergleichenden Tätigkeit (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. März 1977, 5 RKn 13/76).

  • BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84

    Heranziehung von Tarifverträgen - Bewertung der knappschaftlichen Arbeit -

    Die Differenz zwischen den Tariflöhnen der Gruppe 07 unter Tage (Bandaufseher) und der Gruppe 04 über Tage (Hilfsarbeiter im Büro) liegt mit 10, 5% unterhalb des Grenzwertes von 12, 5 v.H., der seit der Entscheidung des Senats vom 30. März 1977 (BSGE 43, 233, 235 = SozR a.a.O. Nr. 16) für die Prüfung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit i.S. des § 45 Abs. 2 RKG als maßgebend angesehen wird.

    Für den Anschläger 2 unter Tage, der ebenso wie der Bandaufseher nach der Lohngruppe 07 unter Tage entlohnt wird, hat der Senat entschieden, bei der Tätigkeit des Hilfsarbeiters im Büro handele es sich nicht um eine solche von Personen mit ähnlicher Ausbildung sowie gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten i.S. des § 45 Abs. 2 RKG (Urteil vom 30. März 1977, BSGE 43, 233, 236 = SozR a.a.O. Nr. 16).

  • BSG, 29.10.1992 - 8 RKn 11/91

    Sonderleistung - Zulage - Gleichwertigkeitsgrenze - Fitkive Einkünfte - Bergbau

    Das so ermittelte knappschaftliche Vergleichseinkommen ist dem Effektiventgelt aus der tatsächlich ausgeübten Arbeit gegenüberzustellen, wobei noch Tätigkeiten mit einem Entgelt bis zu 12, 5 % unterhalb des knappschaftlichen Entgelts als im wesentlichen wirtschaftlich gleichwertig iS von § 45 Abs. 2 RKG anzusehen sind (BSGE 43, 233).
  • LSG Hessen, 26.03.1996 - L 8 Kn 999/92

    Verweisungstätigkeit - fehlender Tarifvertrag - Beitrittsgebiet

    Von einer im wesentlichen wirtschaftlichen Gleichwertigkeit kann nur dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn die Differenz zwischen der tariflichen Einordnung des Hauptberufes zu der tariflichen Einstufung des Verweisungsberufes größer als 12, 5 % ist (BSG, Urteil vom 30. März 1977 - 5 RKn 13/76).
  • BSG, 25.04.1978 - 9 RV 61/77

    Zu den Merkmalen für die Bestimmung eines sozial gleichwertigen Berufes - Hier:

    An der Rechtsprechung, daß ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil als Ausdruck besonderer Berufsbetroffenheit im Regelfall erst bei einem Minderverdienst von etwa 20 vH vorliegt (BSG 1969-02-19 10 RV 561/66 = BSGE 29, 139), wird festgehalten (Abgrenzung zu BSG 1977-03-30 5 RKn 13/76 = BSGE 43, 233).
  • BSG, 29.06.1977 - 5 RKn 5/77

    Bisher verrichtete knappschaftliche Arbeit - Gleichwertigkeit - Lohndifferenz -

    Bis zu seinem Urteil vom 30. März 1977 - 5 Rkn 13/76 - ging der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Hauern und gelernten Handwerkern andere Tätigkeiten dann noch wirtschaftlich im wesentlichen gleichwertig im Sinne des § 45 Abs. 2 RKG waren, wenn die Lohndifferenz nicht mehr als 20% betrug.
  • BSG, 27.11.1986 - 5a RKn 27/85
    Bei der Prüfung dieser Vorschrift hat das LSG zu Recht alle Tätigkeiten als im wesentlichen wirtschaftlich nicht gleichwertig ausgeschieden, bei denen der Kläger nur einen Lohn erlangen könnte, der sein bisheriges Entgelt um mehr als 12, 5 vH unterschreiten würde (vgl Bundessozialgericht -BSG- in BSGE 43, 233 : SozR 2600 $ "5 Nr. 16).
  • BSG, 28.07.1977 - 5 RKn 22/76
    Bis zu seinem Urteil vom 30. März 1977 - 5 RKn 13/76 - ging der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Hauern und gelernten Handwerkern andere Tätigkeiten dann noch wirtschaftlich im wesentlichen gleichwertig 1.5.
  • BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 12/81

    Bemessungsgrundlage einer Berufsunfähigkeitsrente eines Vorladearbeiters im Salz-

    Wie der Senat mit Urteil vom 30. März 1977 entschieden hat (BSGE 43, 233 = SozR 2600 § 45 Nr. 16), sind im Verhältnis zum Hauptberuf des Versicherten Tätigkeiten dann noch als wirtschaftlich im wesentlichen gleichwertig anzusehen, wenn die Differenz zwischen der tariflichen Einstufung des Hauptberufes des Versicherten und der tariflichen Einstufung der in Betracht gezogenen Verweisungsberufe nicht größer ist als etwa 12, 5 %.
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